Mahnbescheid gegen Adocom
5. Oktober 2009 Hinterlasse einen Kommentar
Da dieses Unternehmen nun nicht bezahlt hat werde ich einen Mahnbescheid wegen ausstehenden Gehaltes erlassen. Durch Nichtzahlung nach dem dritten Werktag des Folgemonates ist diese meine Forderung sofort fällig – Adocom sollte also besser nicht Einspruch einlegen sondern lieber gleich bezahlen. Die können nur verlieren.
Seht hier mal nach:
http://www.mein-parteibuch.com/blog/2007/11/25/adocom-referenzkundenmasche-a-la-euroweb-reloaded/
Letzte Kommentare